Das nationalsozialistische Herrschaftssystem baute die in der Weimarer Republik länderorientierte Verwaltungsstruktur der Polizei grundlegend um. Mit der Gleichschaltung der Länder leiteten die Nazis 1933 eine „Verreichlichung“ und Militarisierung der Polizei ein, um schließlich zwei Jahre später alle Landespolizeien komplett zu übernehmen. 1936 wurden mit der Berufung Heinrich Himmlers in das eigens geschaffene Amt des „Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei“ die Ordnungspolizei (Schutzpolizei, Gendarmerie) und Sicherheitspolizei (Kriminalpolizei, Politische Polizei bzw. "Gestapo") vereint. Mit der Errichtung des Reichssicherheitshauptamtes im Jahr 1939 als der alles bestimmenden Polizeibehörde, war das Ziel der Verschmelzung der Polizei mit der SS deutlich erkennbar: Neben der völligen Kontrolle der Polizei im Reichsgebiet sollten auch Polizeiaktivitäten in den besetzten Gebieten ermöglicht werden.
Diese politischen Entscheidungen änderten nicht nur die Strukturen der Polizei, sondern hatten auch Einfluss auf deren äußeres Erscheinungsbild: um die jetzt zentralistische Ausrichtung zu unterstreichen, wurden die Uniformen der Polizei nach und nach denen der Wehrmacht angeglichen und zeigten die Farben Hellgrün und Feldgrau. Wie beim Militär wurden die Dienstsparten nach Waffengattungen untergliedert und mit entsprechenden Kragenspiegeln gekennzeichnet. Auch kommunale Polizeien hatten wieder Tschakos und Seitengewehre zu tragen, die am Ende des 1. Weltkriegs teils abgeschafft wurden. An den Tschakos und Kopfbedeckungen wurden die Polizeisterne mit Landeswappen großflächig durch Hoheitsadler und Hakenkreuz ersetzt. Polizeioffiziere trugen von nun an braune statt schwarze Stiefel (siehe unten).
Am Abend des 8. März 1933 trifft im Stuttgarter Staatsministerium ein Telegramm vom Reichsinnenminister Dr. Frick ein:
»Da nach Umgestaltung öffentlicher Verhältnisse in Deutschland Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung in Württemberg unter jetziger Landesregierung nicht mehr gewährleistet, übernehme für Reichsregierung gemäß § 2 Verordnung zum Schutze von Volk und Staat Befugnisse oberster Landesbehörden, soweit zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung notwendig, und übertrage Wahrnehmung dieser Befugnisse dem Reichstagsabgeordneten von Jagow in Eßlingen. Ersuche diesem sofort Geschäfte zu übergeben. […] – Reichsinnenminister Frick«
Polizeiuniformen (Auszug) während der NS- Zeit.
Schulterstücke, Rangabzeichen und Kragenspiegel der Waffengattungen der "verreichlichten" Polizei in der NS-Zeit.