Die französische Besatzungszone

Allgemeine Einführung überarbeiten

Südwestdeutschland nach Kriegsende 1945 bis zur Bildung von Baden-Württemberg. Quelle: LEO-BW
Südwestdeutschland nach Kriegsende 1945 bis zur Bildung von Baden-Württemberg. Quelle: LEO-BW

Obwohl amerikanische und französische Armeegruppen den Großraum Stuttgart nahezu gleichzeitig erreichten, erfolgte die Besetzung der Stadt am 21. April durch die Franzosen. Dagegen protestierten die Amerikaner und machten ihre Ansprüche deutlich geltend. Die französische Armee sollte unverzüglich das Gebiet östlich der Autobahn zwischen Lauffen, Asperg, Leonberg (heutige A81) und Wendlingen am Neckar (heutige A8) und damit auch Stuttgart räumen und den US-Truppen übergeben.  

Diesem Befehl widersetzten sich die Franzosen zunächst und richteten stattdessen eine Militärregierung für die Stadt Stuttgart mit Sitz in der Villa Reitzenstein und eine weitere Militärregierung mit Sitz in der Villa Weißenburg für das Land Württemberg ein. Sie setzten nicht nur Arnulf Klett als Oberbürgermeister von Stuttgart ein, sondern beauftragten ihn auch mit der Bildung einer deutschen Regierung für das gesamte Land Württemberg, die am 13. Juni mit Billigung der französischen und dann auch der amerikanischen Militärregierung eingerichtet wurde. Die Regierung bestand aus neun Verwaltungsbereichen: Inneres, Justiz, Kultus, Finanzen, Ernährung und Landwirtschaft, Arbeit, Post, Eisenbahnen sowie Wirtschaft, denen jeweils ein „Landesdirektor“ vorstand.

Südwestdeutschland nach Kriegsende 1945 bis zur Bildung von Baden-Württemberg. Quelle: LEO-BW
Südwestdeutschland nach Kriegsende 1945 bis zur Bildung von Baden-Württemberg. Quelle: LEO-BW

 

Die französische Besatzung führte in den Ländern ihres Zuständigkeitsbereichs (Süd)Baden und Württemberg-Hohenzollern (wie auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland) analog dem französischen System eine Gendarmerie für den ländlichen Bereich und eine Police für die Städte ein, das Ganze auch mehr zentralistisch ausgerichtet wie Frankreich auf seine Hauptstadt Paris, als Mittelpunkt aller Verwaltungsstrukturen . 

 

Diese Strukturen blieben auch mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 zunächst bestehen, sie änderten sich erst 1952 im neu gegründeten Bundesland Baden-Württemberg, das die drei bisherigen Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern zusammen-fasste. Die Aufstellung eines eigenen kommunalen Polizeivollzugsdienstes wurde jetzt nur noch Städten mit mehr als 75.000 Einwohnern gestattet, von dieser Möglichkeit machten die Großstädte Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und anfänglich noch Pforzheim Gebrauch, die ihre kommunale Polizeien bis Anfang der 1970er unterhielten. Das Privileg war mit der Auflage verbunden, für die Kosten der Polizei selbst aufzukommen, was im Laufe der Zeit eine immer größere Belastung für die Städte darstellte. So wurde schließlich auch die Stadtpolizei Stuttgart 1973 als letzte baden-württembergische Kommunalpolizei verstaatlicht und Teil der Landespolizei Baden-Württemberg. 


US-amerikanische Besatzungszone

Die US-amerikanische Besatzungsmacht beanspruchte auf dem Gebiet des späteren Bundeslandes Baden-Württemberg den nördlichen Teil der ehemaligen Republik Baden sowie den nördlichen Teil des ehemaligen Volksstaates Württemberg und machte daraus das tempoäre Land Württemberg-Baden, das später die Landesbezirke Nordbaden und Nordwürttemberg darstellte.  Die Amerikaner legten Wert darauf, dass sie die Großstadt Stuttgart und das Gebiet entlang der Autobahn A8 (siehe rote Linie in der o.a. Landkarte) unter ihrer Kontrolle hatten. Die Franzosen mussten deshalb absprachgemäß einige von ihnen eroberten Bereiche an die Amerikaner übergeben (so auch Stuttgart).

 

Obwohl die amerikanischen und französischen Armeegruppen Stuttgart nahezu gleichzeitig erreichten, erfolgte die Besetzung der Stadt am 21. April durch die Franzosen. Am 22. und am 23. April wurde das französische Operationsgebiet nach amerikanischen Armeebefehlen entlang einer Linie von Stuttgart über Metzingen, Dettingen, Münsingen, Ebingen, Reinstetten bis nach Kempten (Allgäu) erweitert. Dagegen sollte die französische Armee das Gebiet östlich der Autobahn zwischen Lauffen, Asperg, Leonberg (heutige A 81) und Wendlingen am Neckar (heutige A 8) und damit auch Stuttgart räumen. 

Diesem Befehl widersetzten sich die Franzosen zunächst und richteten stattdessen eine Militärregierung für die Stadt Stuttgart mit Sitz in der Villa Reitzenstein und eine weitere Militärregierung mit Sitz in der Villa Weißenburg für das Land Württemberg ein. Sie setzten nicht nur Arnulf Klett als Oberbürgermeister von Stuttgart ein, sondern beauftragten ihn auch mit der Bildung einer deutschen Regierung für das gesamte Land Württemberg, die am 13. Juni mit Billigung der französischen und auch der amerikanischen Militärregierung eingerichtet wurde. Die Regierung bestand aus neun Verwaltungsbereichen: Inneres, Justiz, Kultus, Finanzen, Ernährung und Landwirtschaft, Arbeit, Post, Eisenbahnen sowie Wirtschaft, denen jeweils ein „Landesdirektor“ vorstand.

 

Die Grenzziehung zwischen der französischen und der amerikanischen Besatzungszone ging ursprünglich auf ein Papier des amerikanischen Oberbefehlshabers Dwight D. Eisenhower vom 3. Mai 1945 zurück. Darin empfahl Eisenhower, in Baden die Bezirke Karlsruhe und Mannheim wegen der durchgehenden Verkehrsverbindungen in der amerikanischen Besatzungszone zu belassen. Für Württemberg empfahl er den Landesteil nördlich der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm (heutige A 8) inklusive der Autobahn selbst und der durch sie angeschnittenen Landkreise dem Gebiet der Vereinigten Staaten zuzuweisen. Das Gebiet südlich davon war demnach Teil der französischen Besatzungszone. Bereits dieses Papier sah vor, den Landkreis Lindau als einzigen bayerischen Landkreis dem französischen Gebiet zuzurechnen. Dadurch wurde eine Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich geschaffen. Frankreich beanspruchte zunächst ganz Baden für sich. Nach dem eigenmächtigen Vorgehen der Franzosen in Stuttgart und in anderen Gebieten waren die Amerikaner nicht mehr bereit, den Franzosen Zugeständnisse bei der Aufteilung der Besatzungszonen in Südwestdeutschland zu machen. Obwohl die Teilung Württembergs und Badens auch innerhalb der amerikanischen Diplomatie umstritten war, wurde der ursprüngliche Plan Eisenhowers umgesetzt. Am 29. Juni akzeptierte die französische Regierung die Grenzziehung, worauf die französischen Militärregierungen Stuttgart am 8. Juli und andere Gebiete wieder verließen. Das endgültige Abkommen der vier Siegermächte über die Aufteilung der Besatzungszonen wurde am 26. Juli 1945 unterzeichnet. Bereits vor dem Abzug der Franzosen aus Stuttgart wurde festgelegt, dass die in Stuttgart ansässigen Verwaltungsbehörden weiterhin für ganz Württemberg zuständig blieben.

Zu beachten ist, dass die damalige Zuordnung von Kommunen in die Landesteile Württemberg und Baden durch die spätere Kreisgebietsreform  in Teilen nicht mehr der heutigen Verwaltungseinteilung entsprach. Im Januar 1973 wurden 32 Landkreise neu gebildet und dabei blieben nur drei Landkreise unverändert. Bereits seit 1967 hatte es zur Vorbereitung der Kreisreform Umgliederungen einzelner Gemeinden gegeben. So wurde z. B. der ehemalige württembergische Kreis Vaihingen/Enz geteilt, der westliche Teil zu Pforzheim geschlagen und damit badisch, während die östliche Hälfte zu Ludwigsburg kam und damit württembergisch blieb.

 

Bis auf die Großstädte Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim hatten die meisten kommunalen Polizeien nach dem Krieg nur gut zehn Jahre Bestand, sie wurden größtenteils am 1. April 1956 (Pforzheim erst 1959) in die Landespolizei überführt, für die zwischenzeitlich auch ein einheitliches Polizeigesetz vorlag.

In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa war die Eroberung Südwestdeutschlands für die US-Armee strategisch nachrangig. Hauptziel war, das Ruhrgebiet zu erobern und Nord- und Süddeutschland entlang des Mains zu trennen, um so die Niederlage des Deutschen Reichs herbeizuführen. Frankreich unter seinem militärischen und politischen Führer Charles de Gaulle wollte aktiv an der Besetzung Deutschlands teilnehmen, um über den Besitz eroberter Gebiete Einfluss auf die künftige Gestaltung Deutschlands und damit Europas nehmen zu können. Obwohl die amerikanischen und die französischen Armeegruppen Stuttgart nahezu gleichzeitig erreichten, erfolgte die Besetzung der Stadt am 21. April durch die Franzosen. 

Am 22. und am 23. April wurde das französische Operationsgebiet nach amerikanischen Armeebefehlen entlang einer Linie von Stuttgart über Metzingen, Dettingen, Münsingen, Ebingen, Reinstetten bis nach Kempten (Allgäu) erweitert. Dagegen sollte die französische Armee das Gebiet östlich der Autobahn zwischen Lauffen, Asperg, Leonberg (heutige A 81) und Wendlingen am Neckar (heutige A 8) und damit auch Stuttgart räumen. Diesem Befehl widersetzten sich die Franzosen und richteten stattdessen dort eine Militärregierung für die Stadt Stuttgart mit Sitz in der Villa Reitzenstein und eine weitere Militärregierung mit Sitz in der Villa Weißenburg für das Land Württemberg ein. Sie setzten nicht nur Arnulf Klett als Oberbürgermeister von Stuttgart ein, sondern beauftragten ihn auch mit der Bildung einer deutschen Regierung für das gesamte Land Württemberg, die am 13. Juni mit Billigung der französischen und der amerikanischen Militärregierung eingerichtet wurde.

 

Die Grenzziehung zwischen der französischen und der amerikanischen Besatzungszone ging ursprünglich auf ein Papier des amerikanischen Oberbefehlshabers Dwight D. Eisenhower vom 3. Mai 1945 zurück. Danach sollten in Baden die Bezirke Karlsruhe und Mannheim wegen der durchgehenden Verkehrsverbindungen in der amerikanischen Besatzungszone blieben. Für Württemberg empfahl er den Landesteil nördlich der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm (heutige A 8) inklusive der Autobahn selbst und der durch sie angeschnittenen Landkreise dem Gebiet der Vereinigten Staaten zuzuweisen. Das Gebiet südlich davon war demnach Teil der französischen Besatzungszone. Bereits dieses Papier sah vor, den Landkreis Lindau als einzigen bayerischen Landkreis dem französischen Gebiet zuzurechnen. Dadurch wurde eine Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich geschaffen. Frankreich beanspruchte zwar ganz Baden. Nach dem eigenmächtigen Vorgehen der Franzosen in Stuttgart und in anderen Gebieten waren die Amerikaner nicht mehr bereit, den Franzosen Zugeständnisse bei der Aufteilung der Besatzungszonen in Südwestdeutschland zu machen. Obwohl die Teilung Württembergs und Badens auch innerhalb der amerikanischen Diplomatie umstritten war, wurde der ursprüngliche Plan Eisenhowers umgesetzt. Am 29. Juni akzeptierte die französische Regierung die Grenzziehung, worauf die französischen Militärregierungen Stuttgart am 8. Juli verließen. Das endgültige Abkommen der vier Siegermächte über die Aufteilung der Besatzungszonen wurde am 26. Juli 1945 unterzeichnet. Bereits vor dem Abzug der Franzosen aus Stuttgart wurde festgelegt, dass die in Stuttgart ansässigen Verwaltungsbehörden weiterhin für ganz Württemberg zuständig blieben.

 


Französische Besatzungszone

Von alliierter Seite war bei der geplanten Aufteilung des Deutschen Reiches nach Kriegsende bei der sog. Jalta-Konferenz zunächst nicht vorgesehen, Frankreich eine eigene Besatzungszone zuzusprechen. Nachdem aber französische Truppen im April 1945 (ohne Absprache mit den Amerikanern) umfangreiche Gebiete im Süden Deutschlands besetzt hatten, wurden im Juli 1945 südwestdeutsche Gebiete der britischen und amerikanischen Besatzungszone gemäß der Berliner Erklärung und dem Zonenprotokoll vom 5. Juni 1945 den Franzosen überlassen, die im Gegenzug bestimmte Regionen und die Stadt Stuttgart an die Amerikaner abgeben mussten. Damit  erhielt auch Frankreich, sechs Wochen nach der Kapitulation der Wehrmacht, formell eine eigene Besatzungszone in Südwestdeutschland sowie einen Sektor in Berlin. Die französische Zone umfasste (neben den nordwestlicheren Gebieten Pfalz-Rheinhessen (Neustadt an der Weinstraße), Rheinland und Hessen-Nassau (Bad Ems) sowie Saar (Saarbrücken) auf dem Gebiet des späteren Baden-Württemberg die damaligen Länder Baden (Freiburg) und Württemberg-Hohenzollern (Tübingen) sowie den Landkreis Lindau, der zu Bayern gehört. 

 

Die französische Besatzungsmacht stand nun relativ unvorbereitet vor den großen Herausforderungen, die ihr zugewiesenen Regionen in eine funktionierende Militärregierung und zivile Verwaltung zu überführen. Die französische Besatzuungszone war primär ländlich ausgerichtet ohne große Industrieansiedlungen. Die Franzosen hatten selbst bei der Versorgung der eigenen Truppen massive Logistikprobleme, hinzu kommender Kompetenzgerangel und fehlende Richtlinien aus Paris ergaben eine chaotische Nachkriegsphase, die sich auch massiv auf den Wiederaufbau einer strukturierten Polizei im französischen Südwesten auswirkte. Mangels ausreichender Vorbereitung orientierte sich die "neue" Polizeistruktur der Besatzungsmacht zunächst am französischen System mit Gendarmerie und Police Nationale. Ende 1945 erteilte die französische Militärregierung die Zustimmung zur Errichtung einer Landespolizei in ihrer Zone mit einer Landespolizeidirektion in Tübingen, deren Rolle während der Besatzungszeit aber rein verwaltungsmäßig sein sollte.

Land Württemberg-Hohenzollern (1946-1952)

Tübingen als Landeshauptstadt von Württemberg-Hohenzollern

Im September 1945 etablierte der französische Befehlshaber Tübingen zum Sitz der Militärregierung von Württemberg-Hohenzollern. Am 15. September 1946 fanden in Tübingen die ersten freien Kommunalwahlen seit der nationalsozialistischen Machtergreifung statt. Eine Beratende Landesversammlung arbeitete ab November 1946 an einer Verfassung für das Land Württemberg-Hohenzollern. Am 18. Mai 1947 wurde dessen erster Landtag gewählt, der sich bis April 1952 im Kloster Bebenhausen versammelte. Tübingen wurde zum Sitz zahlreicher Landesbehörden, unter ihnen die Landespolizei, das Oberlandesgericht und die Post- und Eisenbahnverwaltung. Am 23. Mai 1949 wurde Württemberg-Hohenzollern Teil der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschalnd und hatte als eigenes Bundesland Bestand bis zur Zusammenlegung 1952 im neuen Südweststaat Baden-Württemberg.

 

Die Landkreise des ehemaligen Württemberg-Hohenzollern
Die Landkreise des ehemaligen Württemberg-Hohenzollern

Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949, der Entstehung des neuen Bundeslandes Baden-Württemberg 1952 und der Aufhebung des Besatzungsstatuts 1955 verschwanden fast alle französischen Einrichtungen aus der Tübinger Innenstadt, die Besatzungskräfte zogen in ein eigens Viertel in der Südstadt um, bevor sie 1991 vollends abzogen


Land Baden (1945-1952)

Abzeichen der Gendarmerie in Baden
Abzeichen der Gendarmerie in Baden

Baden, bis zum 2. Dezember 1946 Südbaden, war ein Land der Bundesrepublik Deutschland mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau. Es umfasste die südlichen Landesteile der früheren Republik Baden und ging 1952 in Baden-Württemberg auf.

 

Der französische Teil von Baden bildete das sog. Land Baden, das später zu einen großen Teil des badischen Landesteils von Baden-Württemberg wurde. Es umfasste damals die primär ländlich geprägten Land- und Stadtkreise: Baden-Baden, Baden-Baden (Stadt-), Bühl, Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Freiburg (Stadt-), Kehl,  Konstanz,  Lahr,  Lörrach,  Mühlheim,  Neustadt,  Offenburg,  Rastatt,  Säckingen,  Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut und Wolfach.

Welche übergeordneten Polizeidienststellen es in der französischen Zone gab, ist noch nicht recherchiert. Es gab auf alle Fälle die nachfolgenden Kommunalpolizeien mit eigenen Ärmelabzeichen:

 

Bonndorf

Bühl

 

Ettenheim

 

Forbach


Friesen-heim

Gengen-bach

Hornberg

 

Laufen-burg


Meersburg

Neustadt/ Titisee

Ötigheim

Rhein-felden


Schönau/ Schwarz-wald

Sankt

Blasien

Stockach

Waldkirch


Land Württemberg-Hohenzollern

Abzeichen der Landespolizei Württemberg-Hohenzollern
Abzeichen der Landespolizei Württemberg-Hohenzollern

Auch der andere Teil der französischen Besatzungszone, der Bereich von Württemberg-Hohenzollern (das später größtenteils zum Regierungsbezirk Südwürttemberg wurde), war damals ländlich geprägt. Die ehemaligen Landkreise waren:

Biberach, Calw, Ehingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb, Münsingen, Tübingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, 

Sigmaringen, Tettnang, Tuttlingen und Wangen.

 

Biberach

Calw

 

Ehingen

 

Freunden-stadt


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Markdorf

Meßkirch

 

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